Einzelzulassung eines "alten" eScooters

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Du besitzt einen eScooter ohne ABE (Allg. Betriebserlaubnis) und möchtest dir keinen Straßenzugelassenen kaufen, sondern deinen legal auf die Straße bringen?

Um das hin zu bekommen, mußt du deinen eScooter nachrüsten und beim KBA oder dafür zugelassene Stellen (TÜV) vorstellig werden.

1. Frag nach einen Aufrüstkit

Dein eScooter Hersteller ist normalerweise nicht darüber begeistert das sein eScooter nun im Ladengeschäft zum Ladenhüter geworden ist und die meisten Hersteller bieten nun ein Nachrüstkit an um deinen eScooter Straßentauglich zu machen.

Frag deine Lieferanten ob es ein Nachrüstkit für deinen eScooter gibt oder demnächst geben wird.

Ja? Dann ist es gut!! | Nein? Das ist unlogisch und unprofessionell - kauf dir einen neuen!

2. Das muss dein eScooter haben

Dein eScooter für die Einzelzulassung muss wie folgt aussehen bzw. ausgestattet sein:

Maximal 200 cm lang
Maximal 70 cm breit
Maximal 140 cm hoch
Maximal 55 Kilogramm schwer
Maximal 20 KMh schnell

Licht vorne und Licht hinten sowie an den Seiten Reflektoren
2 Bremsen, die unabhängig voneinander funktionieren
1 Klingel
1 Gashebel (Der Gashebel darf nicht fest einrasten, sondern muss beim loslassen wieder in die Nullstellung zurück springen)
Der Motor darf nicht mehr als 500 Watt Nenndauerleistung haben.

Blinker sind keine Pflicht, aber anzuraten.

Kosten der Einzelzulassung

Bisher sind keine genauen Zahlen bekannt, sollen aber im dreistelligen Berreich liegen.

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