Gehören auch Hoverboards und Co zur eKFV?
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Die eKFV bezieht sich eindeutig auf Fahrzeuge mit einer "Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm".
Damit fallen Hoverboards, eSkateboards und Co aus der Regelung heraus. Sie dürfen nach wie vor nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen.